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AGB & Info

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher

1. Geltungsbereich

2. Vertragspartner

3. Angebot und Vertragsschluss

4. Widerrufsrecht

5. Preise und Versandkosten

6. Lieferung

7. Zahlung

8. Eigentumsvorbehalt

9. Gewährleistung

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen von Via da Vinci. dialog GmbH an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der: Via da Vinci. dialog GmbH, Hellgrundweg 109, 22525 Hamburg, Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 60120. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8.30 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 040 / 84 87 87 0 sowie per E-Mail unter [geschaeftsleitung@viadavinci.de].

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

3.2 Durch Anklicken des Buttons „Bestellen" geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen.

4. Widerrufsrecht

4.1 Verbraucher haben ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wieder-kehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Via da Vinci. dialog GmbH, Hellgrundweg 109, 22525 Hamburg, Telefax: 040/ 84 78 08, e-mail: geschaeftsleitung@viadavinci.de, internet: www.viadavinci.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

4.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind (z.B. Software-CDs, bei denen die Cellophanhülle geöffnet wurde).

4.3 Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.

4.4 Senden Sie die Ware bitte als versichertes Paket an uns zurück und bewahren Sie den Einlieferbeleg auf. Wir erstatten Ihnen auch gern auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen selbst zu tragen sind.

4.5 Bitte rufen Sie vor Rücksendung unter der Telefonnummer 040/ 84 87 87 0 bei uns an, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.

4.6 Bitte beachten Sie, dass die in den Absätzen 4.3 bis 4.5 genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.

5. Preise und Versandkosten

5.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

5.2 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands abhängig vom Gewicht der Sendung. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt. Unter dem Menüpunkt „Versandkosten" können Sie eine detaillierte Aufstellung der Versandkosten innerhalb Deutschlands einsehen.

6. Lieferung

6.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands mit UPS. Die Versandkosten sind abhängig vom Warenwert, nähere Infos finden Sie unter Versand. Sendungen mit einem Warenwert unter 20,00 € versenden wir mit der Post mit Warensendung. Hierbei belaufen sich die Versandkosten auf 3,57 €.

6.2 Die Lieferzeit beträgt 2 - 6 Tage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Die genauen Lieferzeiten teilen wir Ihnen in unserer Auftragsbestätigung mit.

7. Zahlung

7.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Lastschrift oder PayPal.

7.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in einer zusätzlichen Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

7.3 Beim Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung 3 bis 8 Tage nach Versand der Ware. Bei Lastschriftrückbuchungen mangels Deckung oder aufgrund fehlerhaft angegebener Bankverbindungsdaten berechnen wir 15,00 Euro Bearbeitungsgebühr.

7.4 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.

7.5 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

Weitere Informationen:

Bestellvorgang

Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons „Bestellen" in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken Warenkorbes unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des roten Kreuzes [Löschen] wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button „zur Kasse". Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl der Zahlungsart gelangen Sie über den Button [Eingaben prüfen] zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons [Bestellen] schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Informationen, z.B. zu Korrekturmöglichkeiten. Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung sind Ihre Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

9. Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am POS-System

1. Gegenstand der Vereinbarung

1. Gegenstand der Vereinbarung
1.1. Die POS-cashservice GmbH (im Folgenden POS-cashservice) betreibt einen kaufmännischen Netzbetrieb und ermöglicht den POS-Partnern die Teilnahme am electronic Cash–System der deutschen Kreditwirtschaft.
1.2. Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme am Point-of-Sale (POS)-System der POS-cashservice GmbH (POS-cashservice-System). Bestandteile des POS-Systems sind das Offline Lastschriftverfahren (ELV), das Online-Lastschriftverfahren (OLV), das POZ-System, das electronic Cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft, das System Geld-Karte der Deutschen Kreditwirtschaft sowie das Routing von Autorisierungsanfragen bei Umsätzen mit Kreditkarten. POS-cashservice realisiert die Kommunikation zwischen dem POS-Terminal und den Autorisierungssystemen der Kartenemittenten. Der POS-Partner ist zur Teilnahme am
- ELV/OLV
- POZ-System
- electronic Cash-System (EC-Cash)
- Kreditkartenrouting (im Rahmen der Verträge des POS-Partners mit Kreditkarteninstituten)
- System Geldkarte der Deutschen Kreditwirtschaft berechtigt.
1.3. Im Rahmen des EC-Cash- und POZ-Verfahrens ermöglicht der POS-Partner Inhabern von EC-Karten von Kreditinstituten in Deutschland, Inhabern von Kreditkarten und Inhabern von Bankkarten, die im EC-Cash-Verfahren zugelassen sind, POS-Umsätze bargeldlos zu Barzahlungspreisen und -bedingungen gegen Vorlage einer gültigen Karte zu tätigen. Weitere Voraussetzungen sind:
- beim Kreditkartenrouting das Bestehen eines gesonderten Vertrages zwischen dem POS- Partner und den jeweiligen Kreditkarteninstituten
- bei den ELV/OLV- und POZ- Verfahren die Unterzeichnung einer Lastschrifteinzugsermächtigung
- beim EC-Cash-Verfahren, die Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN) durch den Karteninhaber.
Der Einsatz weiterer Karten anderer Systeme bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Teilnahmevoraussetzung des POS-Partners am
- OLG-Verfahren ist die Anerkennung der „Bedingungen für die Teilnahme am "POZ-System"
- EC-Cash-Verfahren ist die Anerkennung der "Bedingungen für die Teilnahme von Handels- und Dienstleistungsunternehmen am electronic Cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft" (Bedingungen IV).
- System Geldkarte ist die Anerkennung der "Bedingungen für die Teilnahme am System Geldkarte"
- Erteilung eines Auftrages zum Lastschrifteinzug durch den POS-Partner
- Der POS-Partner hat POS-cashservice ein für den elektronischen Zahlungsverkehr freigegebenes Konto für die Gutschrift der Kartenumsätze zu benennen.
Sämtliche Bedingungen sind wesentliche Bestandteile dieser Vereinbarung. Für Schäden, die aus einer abweichenden Handhabung der in den Bedingungen zu dieser Vereinbarung aufgeführten Verhaltensregeln resultieren, haftet der POS-Partner.
3. Leistungsumfang von POS-Cash
3.1. Bereitstellung, Installation und Wartung des POS-Terminals, Einweisung in das System. Für die Teilnahme am POS-cashservice-System sind POS-Terminals inklusive Drucker und optional Pinpad erforderlich, die den Zulassungsbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft entsprechen. Die POS-Terminals kann der POS-Partner von POS-cashservice durch Kauf- oder Mietvertrag erhalten. Auf Wunsch vermittelt POS-cashservice dem POS-Partner eine Leasinggesellschaft zur Finanzierung des Kaufes des POS-Terminals (Leasing). Der Vertrag über den Anschluss an das POS-cashservice-System (POS-cashservice-Vertrag) regelt die Bedingungen Laufzeit, einmaligen und monatlichen Kosten für den Kauf, die Miete bzw. das Leasing gemäß der AGB für den Verkauf, die Miete und das Leasing von Terminals und Zubehör (II) sowie die Installation und die Freischaltung des POS-Terminals, die Einweisung in das System, sowie die Wartung des POS-Terminals gemäß der AGB für POS-cashservice Serviceleistungen (III.)
3.2. POS-cashservice übermittelt die Informationen zur Autorisierung oder Sperrabfrage an den für die Karte zuständigen Rechner des deutschen Kreditgewerbes und überträgt das Ergebnis zurück. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Antwort liegt nicht bei POS-cashservice. Kreditkartenanfragen übermittelt POS-cashservice zu der vom POS-Partner angegebenen Kreditkartengesellschaft, andere Karten werden entsprechend individueller Vereinbarungen abgewickelt. Positiv autorisierte Umsätze werden im POS-Terminal gespeichert. Sofern der POS-Partner auch elektronische Umsätze ohne online Anfrage (ELV-Umsätze) durchführt, werden diese Umsätze ebenfalls im POS-Terminal gespeichert.
3.3. Mit der Durchführung des Kassenschnitts am POS-Terminal werden die gespeicherten Kartenumsätze an POS-cashservice zur Weiterverarbeitung eingereicht. POS-cashservice stellt als Netzbetreiber sicher, dass die übermittelten Daten gemäß den Bedingungen des Zentralen Kreditausschusses der Deutschen Kreditwirtschaft (ZKA) zu folgenden Zwecken gespeichert werden:
- Reklamationsbearbeitung
- Erstellung von Umsatzdateien bei der Durchführung eines Kassenschnitts durch den POS-Partner nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustauschverfahren zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Abrechnung der Entgelte gemäß den Bedingungen EC-Cash / POZ etc.
3.4. POS-cashservice übermittelt die eingereichten Kartenumsätze der vom POS-Partner angebenden Bank bzw. Kreditkartengesellschaft. Dort wird die jeweilige Zahlung ausgeführt, in dem die Kartenumsätze dem POS-Partner gutschrieben und beim jeweiligen Karteninhaber belastet werden. Mit der Übermittlung der eingereichten Kartenumsätze an die Bank bzw. Kreditkartengesellschaft. hat POS-cashservice die vereinbarte Leistung erbracht.
3.5. Zahlungsverkehrsrecherchen sind 1 Monate nach dem Kassenschnitt kostenfrei, danach erfolgt die Berechnung nach Aufwand.
4. Weitere Service-Leistungen
4.1. POS-cashservice überlässt dem POS-Partner das erforderliche POS-Terminal. Die Überlassung erfolgt entweder durch Kauf, Leasing oder Miete.
4.2. Änderungen der Software und Sicherheitsstandarts durch die Deutsche Kreditwirtschaft werden nicht kostenfrei übernommen.
4.3. POS-cashservice übernimmt auf Wunsch die fachgerechte Installation des Terminals und weist den POS-Partner in das POS-cashservice-System ein.
4.4. Der POS-Partner überträgt POS-cashservice die Fern-/Depotwartung für das Terminal gegen ein monatlich zu zahlendes Entgelt gemäß POS-cashservice-Vertrag. Dafür verpflichtet sich POS-cashservice, die Funktionsfähigkeit des Terminals und der Software herzustellen, zu überprüfen und im Umfang der bei Vertragsabschluß aktuellen Software-Version zu erhalten.
4.5. POS-cashservice bietet dem POS-Partner typengerechtes Verbrauchsmaterial wie z.B. Druckerpapier und Farbbänder oder Zubehör laut jeweils gültiger Preisliste an.
5. Rechte des Käufers bei Mängeln und Haftung
5.1. POS-cashservice haftet in voller Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden und dem leitender Angestellter, außerdem dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlichen Vertragspflichten und außerhalb solcher Vertragspflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist der Höhe nach, allein auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
5.2. Hat der POS-Partner durch eigenes schuldhaftes Verhalten oder durch schuldhaftes Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang POS-cashservice und der POS-Partner den Schaden zu tragen haben.
5.3. Ist der Schaden auf einen Fehler im Datennetz oder auf Missbrauch des Datennetzes oder auf sonstige Umstände zurückzuführen, ohne dass POS-cashservice diese Umstände zu vertreten hat, so haftet POS-cashservice nur in dem Umfang, in dem ihr beauftragte Dritte, insbesondere die CCV-AllCash GmbH als technischer Netzbetreiber und die Deutsche Telekom AG oder andere Telekommunikationsfirmen haften. Die Haftung dieser Drittdienstleister ist regelmäßig auf Vorsatz und Fahrlässigkeit begrenzt und sieht eine maximale Haftungssumme für Sach- und Vermögensschäden von EUR 12.500,00 gegenüber einer Einzelperson und EUR 10 Mio. gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten vor. Der POS-Partner kann bei POS-cashservice die jeweils geltenden Haftungsbedingungen der Drittdienstleister schriftlich abrufen.
6. Beauftragung Dritter
6.1 POS-cashservice ist berechtigt, sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben Dritter zu bedienen.
7. Entgelte (z.B. Transaktionskosten)
7.1 Für die Teilnahme am POS-cashservice-System zahlt der POS-Partner an POS-cashservice Entgelte entsprechend dem POS-cashservice-Vertrag. Fremdkosten der Kreditwirtschaft zugunsten der Karten ausgebenden Kreditinstitute sind in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich von dem POS-Partner zu tragen. Diese betragen zurzeit: Für EC-Cash Umsätze 0,3 %, mindestens EUR 0,08; für Geldkarten- Umsätze 0,3 %, mindestens EUR 0,01; für Sperrdatei-Abfragen (POZ) EUR 0,05; für die Verarbeitung der edc-/Maestro Umsätze 0,95%.
7.2 Führen geänderte Anforderungen der Kreditwirtschaft und/oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit eines Terminals, wird Pos-cashservice kostenpflichtige Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Die Umsetzung wird dem Händler in Rechnung gestellt.
8. Pflichten des POS-Partners
8.1 Die zur Installation des Terminals notwendigen Angaben über die Anschlussarten sind vom POS-Partner mit Sorgfalt zu tätigen. Führt die Verletzung dieser Pflichten zu einem Mehraufwand bei POS-cashservice, so hat der POS-Partner die in soweit entstehenden Kosten zu tragen. Der POS-Partner gewährleistet, dass Mitarbeiter von POS-cashservice oder von ihr Beauftragte auf Wunsch während der üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu dem POS-Terminal und dem Datenübermittlungsanschluss erhalten und diese überprüfen können. Der POS-Partner verpflichtet sich, das Terminal zweckmäßig zu nutzen und zu bedienen sowie Missbrauch und Beschädigungen zu verhindern und eine Schwachstromversicherung für die Dauer dieser Vereinbarung nachzuweisen. Der POS-Partner wird POS-cashservice über Störungen der Einrichtungen, über die Geltendmachung angeblicher Rechte durch Dritte sowie über alle Vorgänge, die auf eine missbräuchliche Nutzung des POZ oder des EC-Cash Systems hindeuten, unverzüglich unterrichten.
8.2 Die Eingänge der Umsätze auf das Konto sind vom POS-Partner regelmäßig zu kontrollieren. Fehlende oder falsche Umsätze sind spätestens 2 Wochen nach Zahlung am Terminal zu reklamieren.
9. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherung
9.1 POS-cashservice und der POS-Partner verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen zur Durchführung der vereinbarten Leistungen überlassen werden, nur für die Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen und sie während der Dauer und nach Beendigung der Teilnahme am POS-cashservice-System vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben. Für alle Daten besteht Zugriffsschutz und regelmäßige Sicherung in dem bei POS-cashservice üblichen Rahmen.
10. Vertragsdauer, Kündigung, Pönale
10.1. Mietverträge / Serviceverträge werden wenn nicht ausdrücklich im Vertrag geändert, ohne Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende abgeschlossen. Es fällt bei einer Kündigung eine Deaktivierunsgebühr von 25.00 Euro an.
10.2. Bei Kündigungen vor Ablauf der Vertragslaufzeit hat der POS Partner POS-cashservice Schadenersatz zu leisten, für den Fall, dass er den Kündigungsgrund zu vertreten hat bzw. selbst kündigt. Der Schadensersatz entspricht der Summe der noch ausstehenden monatlichen Miet- und Wartungspauschalen der hypothetischen Restlaufzeit (Restsumme). Kündigt der POS-Partner aus wichtigem Grund oder wegen Geschäftaufgabe so verringert sich der Schadenersatz auf 50% der Restsumme.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder nicht durchgeführt werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages am besten entspricht.
II. Verkauf, Miete und Leasing von Terminals und Zubehör
1. Geltungsbereich
1.1 Angebote, Lieferungen und Leistungen von POS-cashservice erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
1.3. Jedwede Änderung dieser Bedingungen bedarf der schriftlichen Zustimmung von POS-cashservice.
2. Angebot
2.1 Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen POS-cashservice hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Die von POS-cashservice genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, Teillieferungen sind zulässig.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/ oder aufgrund von Ereignissen, die POS-cashservice die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördlichen Anordnungen etc., auch wenn sie bei POS-cashservice Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat POS-cashservice auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen POS-cashservice, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Im Übrigen kommt POS-cashservice erst dann in Verzug, wenn der Käufer POS-cashservice schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1 Versand erfolgt nach Wahl von POS-cashservice.
5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung das Lager von POS-cashservice verlassen hat.
5.3. POS-cashservice veranlasst, sofern es der Käufer nicht ausdrücklich untersagt, die Versicherung der an den Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden. Die Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer von POS-cashservice auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, ist POS-cashservice von der Haftung für solche Schäden freigestellt.
6. Rechte des Käufers bei Mängeln und Haftung
6.1 Die Rechte des Käufers bei Mängeln verjähren ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.
6.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3 Der Käufer hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. das Gerät zur Reparatur an POS-cashservice zu schicken.
6.5. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann die Wandlung des Geschäfts geltend gemacht werden. Die Minderung ist ausgeschlossen.
6.6. POS-cashservice ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6.7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen POS-cashservice richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
6.8. Im übrigen haftet POS-cashservice nur gemäß den nachfolgenden Grundsätzen:
- in voller Schadenshöhe bei einem groben Verschulden und/oder dem leitender Angestellter, außerdem
- dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
- außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen,
- der Höhe nach in den beiden letzten Fallgruppen, jedoch nur auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. POS-cashservice behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller POS-cashservice zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
7.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu nutzen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an POS-cashservice ab. POS-cashservice ermächtigt den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an POS-cashservice abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf Anforderung von POS-cashservice hin hat der Käufer die Abtretung offen zulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
7.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf das Eigentum von POS-cashservice hinzuweisen und POS-cashservice unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
7.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist POS-cashservice berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch POS-cashservice gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
8. Miete
8.1. POS-cashservice stellt dem POS-Partner ein POS-Terminal zur Abwicklung von Kartenzahlungen und Teilnahme am POS-System zur Verfügung.
8.2. Das POS-Terminal bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit Eigentum von POS-cashservice. Der POS-Partner hat das Gerät am Ende der Vertragslaufzeit POS-cashservice zurück zugeben. Erfolgt die Rückgabe durch Versand, so trägt der POS-Partner die Kosten hierfür. Gefahrenübergang ist bei Annahme der Sendung durch POS-cashservice.
8.3 Der POS - Partner haftet für die gesamte Laufzeit für Schäden durch äußere Einwirkung wie z.B. Überspannung, Sturzschaden, Wasserschaden und ähnlichem.
8.4. Gerät der POS-Partner mit mehr als zwei monatlichen Raten in Verzug so ist POS-cashservice berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall ist POS-cashservice berechtigt Schadenersatz gemäß Punkt 10.2 der AGB zur Teilnahme am POS-System geltend zu machen.
9. Leasing
9.1. Wird im POS-cashservice-Vertrag Leasing vereinbart, so wird POS-cashservice versuchen für den POS-Partner eine Finanzierung des Kaufpreises durch eine Leasinggesellschaft zu vermitteln.
9.2. Die Laufzeit und der monatliche Rechnungsbetrag entsprechen den im POS-cashservice-Vertrag angegebenen Werten. Der Abschluss der Finanzierung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag mit der jeweiligen Leasinggesellschaft zu den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leasinggesellschaft.
9.3. Lehnt die angefragte Leasinggesellschaft eine Finanzierung des POS-Terminals für den POS-Partner ab, so kann POS-cashservice nach eigener Wahl vom POS-cashservice-Vertrag zurücktreten oder dem POS-Partner das POS-Terminal zur Miete überlassen. Für den Fall der Mietüberlassung ist POS-cashservice berechtigt ein Aufgeld von mtl. 10,00€ zu verlangen.
10. Zahlung
10.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von POS-cashservice ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig und werden gemäß der erteilten Einzugsermächtigung abgebucht. Entstehende Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des POS-Partners.
10.2. POS-cashservice ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
10.3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist POS-cashservice berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu berechnen.
10.4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist POS-cashservice berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, bzw. die Servicevereinbarung aus wichtigen Grunde zu kündigen und das Terminal vom Netz zu nehmen.
10.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn POS-cashservice ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
11. Schutz- und Urheberrechte
11.1. Hat der Käufer das von POS-cashservice gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert oder hat POS-cashservice aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, POS-cashservice gegenüber, Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
11.2. Von POS-cashservice zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von POS-cashservice gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne schriftliche Einwilligung POS-cashservice Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen der Hardware POS-cashservice. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch POS-cashservice für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
12. Export
12.1. Der Export der Waren von POS-cashservice ins Ausland, bedarf der schriftlichen Zustimmung von POS-cashservice.
III. Serviceleistungen
1. Präambel
1.1. POS-cashservice ist ein Servicedienstleister für elektronische Zahlungssysteme im POS-System. Bestandteile des POS-Systems sind das Offline Lastschriftverfahren (ELV), das Online-Lastschriftverfahren (OLV), das POZ-System, das electronic Cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft, das System Geld Karte der Deutschen Kreditwirtschaft sowie das Routing von Autorisierungsanfragen bei Umsätzen mit Kreditkarten.
1.2. Neben den im electronic-Cash-/PoZ-System der Deutschen Kreditwirtschaft vom POS-Partner zu akzeptierenden Karten können auch Karten weiterer Systeme in Abstimmung mit POS-cashservice durch den POS-Partner eingesetzt werden.
2. Leistungsumfang
2.1. Installation, Inbetriebnahme. POS-cashservice sorgt für die betriebsfähige Bereitstellung des POS-Terminals innerhalb von zwei Monaten. Die Energiebereitstellung (230V) sowie die Bereitstellung des funktionstüchtigen Telekommunikationsanschlusses für das POS-Terminal, ist durch den POS-Partner sicherzustellen. Die Inbetriebnahme des POS-Terminals beim POS-Partner geschieht, sofern schriftlich beauftragt, durch autorisiertes Personal POS-cashservice. Die Installation beinhaltet einen Test der Betriebsfähigkeit sowie die Einweisung des POS-Partners in die Handhabung des POS-Terminals.
2.2. Wartung / Fernwartung. Die Wartung des POS-Terminals erfolgt, sofern beauftragt und nicht anders vereinbart, während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr), außerhalb dieser Zeiten nach schriftlicher Sondervereinbarung. Sofern eine Störung eines POS-Terminals durch POS-cashservice oder einem von POS-cashservice beauftragten Dienstleister nicht behoben werden kann, wird ein betriebsbereites Ersatz-Terminal zur Verfügung gestellt. Das Entgelt hierfür ist in der monatlichen Wartungspauschale enthalten. Die Fernwartungspflicht umfasst nicht solche Maßnahmen, die durch einen nicht ordnungsgemäßen Gebrauch des POS-Terminals und sonstiger Einrichtungen oder durch sonstige, nicht von POS-cashservice zu vertretende äußere Einwirkung oder unsachgemäße Behandlung, die Anschaltung von Fremdprodukten, ohne Zustimmung POS-cashservice oder die Durchführung von Arbeiten an den Einrichtungen durch andere Personen oder Firmen als POS-cashservice notwendig geworden sind. Derartige Istandhaltungen werden nur nach gesondertem Auftrag gegen Rechnung durch POS-cashservice vorgenommen. Dies gilt auch für Instandhaltungsarbeiten, die dadurch notwendig werden, weil der POS-Partner Störungen oder Schäden nicht unverzüglich mitgeteilt hat.
2.3. Hotline-Service. Für aufkommende Fragen und Probleme, Störungsmeldungen und sonstige Rückfragen stellt POS-cashservice dem POS-Partner eine Telefon-Hotline durch autorisiertes Personal zur Verfügung. Das Entgelt hierfür ist in der monatlichen Wartungspauschale enthalten.
2.4. Depotwartung. Für die Depotwartung sind vom POS-Partner nachstehende Voraussetzungen zu erfüllen: Durchführung einer Terminaldiagnose, Einleitung eines Verbindungsaufbaues zum Wartungs-Zentrum, Vorab-Versand defekter Terminals zum Wartungszentrum. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Versenders. Die Depotwartung beinhaltet die Reparatur bzw. den Austausch des Terminals durch POS-cashservice. Wünscht der POS-Partner abweichend von der Depotwartungsvereinbarung den Einsatz eines Technikers vor Ort, stellt POS-cashservice diesen nach Möglichkeit zur Verfügung. Der POS-Partner trägt die daraus entstehenden Kosten. Für diesen Fall ist POS-cashservice berechtigt, folgende Beträge in Ansatz zu bringen: Fahrtkostenpauschale und Stundensatz des Technikers.
2.5. Zahlungsgarantie. Wird im POS-cashservice Vertrag eine Zahlungsgarantie vereinbart so gilt diese erst nach Abschluss der Vereinbarung zum Rücklastschriftservice. Diese Vereinbarung kann jederzeit separat gekündigt werden, so wie in dieser Vereinbarung geregelt. Eine vertragsgemäße Kündigung der Vereinbarung zum Rücklastschriftservice berechtigt nicht zur Kündigung des POS-cashservice-Vertrages.
3. Verpflichtung des POS-Partners
3.1. Der POS-Partner ist verpflichtet:
- Die vereinbarten und abzuführenden Entgelte fristgerecht zu bezahlen
- Alle Informationen, die zur Errichtung und zur Durchführung des POS-Service notwendig sind, zum Eintrag in das Stammdatenblatt bekannt zu geben.
- POS-cashservice die Installationen der Einrichtungen zum vereinbarten Termin zu ermöglichen
- POS-cashservice Störungen, Mängel und Schäden der Einrichtungen oder die Geltendmachung angeblicher Rechte durch Dritte unverzüglich anzuzeigen
4. Verlängerung der Bereitstellung
4.1. Die vereinbarte Bereitstellung von zwei Monaten ab Eingang der Bestellung und des Vertrages bei POS-cashservice verlängert sich bei Eintritt eines von POS-cashservice nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernisses um einen angemessenen Zeitraum. Dies gilt insbesondere bei Streiks und Aussperrungen, behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, unvorhersehbarem Ausbleiben der Lieferung durch Vorlieferanten, sowie bei höherer Gewalt. Gerät POS-cashservice mit der Leistung in Verzug, so hat ihr der POS-Partner eine angemessene Nachfrist, höchstens jedoch zwei Monate, zu gewähren.
5. Entgelte und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Entgelte werden ab dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des POS-Terminals berechnet. Die Rechnungen enthalten auch die Entgelte für die Kreditwirtschaft (lt Punkt I.7 Entgelte). POS-cashservice ermittelt im Auftrag der Kreditwirtschaft diese Entgelte, verwaltet diese treuhänderisch und berechnet diese dem POS-Partner ohne Aufschlag für den jeweils zurückliegenden Monat. Die entsprechenden Gebühren werden durch den ZKA festgelegt. Die nach Pauschal- und Einzelabrechnung fälligen Entgelte werden monatlich von POS-cashservice zusammen mit den Entgelten für die Kreditwirtschaft am 4. Werktag des Folgmonats vom Konto des POS-Partners per Lastschrifteinzug abgebucht. Der POS-Partner hat für eine entsprechende Deckung seines Kontos zu sorgen. Bei Rücklastschriften werden Bearbeitungsgebühren i.H.v. EUR 10,00 fällig. Die Umsatzsteuer und etwaige andere Steuern, die sich auf die Leistungsbeziehung beziehen, sind grundsätzlich zusätzlich zu den angegebenen Entgelten zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt mit dem zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Satz; wird dieser in einem Berechnungszeitraum geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweils gültigen Sätzen als getrennte Zeiträume vereinbart. Das Reporting ist in den vereinbarten Preisen enthalten. Die Monatsrechnungen werden nach den gültigen Grundsätzen der Rechnungslegung im Buchungstext der jeweiligen Lastschrift ausgewiesen. Für den separaten Rechnungsversand berechnet POS-cashservice einen Betrag von EUR 1,55.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
6.1. Gegen Ansprüche von POS-cashservice kann der POS-Partner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
7. Zahlungsverzug
7.1. Ist der POS-Partner mit der Zahlung einer monatlichen Pauschale oder des Rechnungsbetrages der Transaktionskosten in Verzug, kann POS-cashservice ihre Leistungen einstellen. POS-cashservice ist dann berechtigt, die Kartenumsätze des POS-Partners über ein eigenes Verrechnungskonto zu buchen und die Entgelte für die erbrachten Leistungen, sowie vom POS-Partner zu erstattende Fremdkosten mit noch nicht an den POS-Partner weitergeleiteten Gutschriften zu verrechnen. Gleiches gilt für andere offen stehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
8. Gewährleistung
8.1. Bei Mängeln der von POS-cashservice erbrachten Leistungen kann der POS-Partner von POS-cashservice die Beseitigung des Mangels in einer für POS-cashservice angemessenen Frist verlangen. Ist diese unmöglich oder schlägt sie fehl, so steht dem POS-Partner das Recht zu, eine angemessene Herabsetzung des monatlichen Entgeltes zu verlangen oder die Vereinbarung über die Teilnahme am POS-System ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Sind die zum Gebrauch überlassenen POS-Terminals mit Mängeln behaftet, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so kann der POS-Partner außer Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung und Minderung des Entgeltes keinen Schadensersatz verlangen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des POS-Partners sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder besonderer schriftlicher Zusicherung POS-cashservice beruhen.
9. Haftung
9.1. Einen für den Fall zu vertretender Pflichtverletzung dem POS-Partner zustehender Anspruch auf Schadensersatz oder sonstigen Rechtsgründen wird dahingehend begrenzt, dass POS-cashservice haftet
- in voller Schadenshöhe nur bei eigenem groben Verschulden seiner Organe und der leitenden Angestellten
- dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach haftet POS-cashservice mit Ausnahme im Fall 1 nur auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens. Bei mittelbaren oder Folgeschäden ist die Haftung in jedem Falle auf die Hälfte des von POS-cashservice in den letzten drei Vertragsmonaten durchschnittlich empfangenen Entgeltes des POS-Partners beschränkt.
9.2. Der POS-Partner haftet gegenüber POS-cashservice für alle Schäden, die er und seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen oder die durch eine Verletzung oder Nichtbeachtung vertraglicher Pflichten entstehen.
IV. Bedingungen für die Teilnahme am System der Deutschen Kreditwirtschaft
Die - Bedingungen für die Teilnahme am POS-System der deutschen Kreditwirtschaft - Bedingungen für die Teilnahme von Handels- und Dienstleistungsunternehmen am EC-System der deutschen Kreditwirtschaft - Bedingungen für die Teilnahme am System „Geldkarte der deutschen Kreditwirtschaft“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil dieses Vertrages. Auf Wunsch können sie jederzeit in ihrem kompletten Wortlaut bei POS-cashservice angefordert werden. Unverzügliche Übersendung durch POS-cashservice wird zugesichert.
V. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verpflichten sich die Vertragspartner dasjenige zu vereinbaren, was in rechtlich zulässiger Weise dem nahe kommt, was wirtschaftlich gemäß dem vorliegenden Vertrag gewollt ist. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. Änderungen und/oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist Dresden. Unter Vollkaufleuten wird Dresden als Gerichtsstand vereinbart. Der POS-Partner erkennt mit der Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten POS-Terminals die
I. Vereinbarung über die Teilnahme am POS-System
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen POS-cashservice für den Verkauf, die Miete und das Leasing von Terminals und Zubehör
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen POS-cashservice für Serviceleistungen
IV. Bedingungen für die Teilnahme am System der Deutschen Kreditwirtschaft
V. Allgemeinen Bestimmungen für die Bedingungen I. bis IV. als verbindlich an.

 





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