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AGB & Info
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Endverbraucher
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Widerrufsrecht
5. Preise und Versandkosten
6. Lieferung
7. Zahlung
8. Eigentumsvorbehalt
9. Gewährleistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von Via da Vinci. dialog
GmbH an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB).
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der: Via da Vinci.
dialog GmbH, Hellgrundweg 109, 22525 Hamburg, Handelsregister: Amtsgericht
Hamburg HRB 60120. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen
und Beanstandungen werktags von 8.30 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 040 / 84 87 87 0 sowie
per E-Mail unter [geschaeftsleitung@viadavinci.de].
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop
stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern
einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
3.2 Durch Anklicken des Buttons „Bestellen"
geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab.
Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung
folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Die Annahme Ihrer Bestellung
erfolgt durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch
Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen.
4. Widerrufsrecht
4.1 Verbraucher haben ein zweiwöchiges
Widerrufsrecht.
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird
- durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger (bei der wieder-kehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht
vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit
§ 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Via da Vinci. dialog GmbH,
Hellgrundweg 109, 22525 Hamburg, Telefax: 040/ 84 78 08, e-mail:
geschaeftsleitung@viadavinci.de, internet: www.viadavinci.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei
der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im
Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen
und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht
und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro
nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich
vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung
für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der
Widerrufsbelehrung |
4.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von
Ihnen entsiegelt worden sind (z.B. Software-CDs, bei denen die Cellophanhülle
geöffnet wurde).
4.3 Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und
Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem
Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine
schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer
geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden,
um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung
zu vermeiden.
4.4 Senden Sie die Ware bitte als versichertes
Paket an uns zurück und bewahren Sie den Einlieferbeleg auf. Wir erstatten Ihnen auch gern
auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen selbst zu tragen sind.
4.5 Bitte rufen Sie vor Rücksendung unter der
Telefonnummer 040/ 84 87 87 0 bei uns an, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise
ermöglichen Sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
4.6 Bitte beachten Sie, dass die in den Absätzen
4.3 bis 4.5 genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des
Widerrufsrechts sind.
5. Preise und Versandkosten
5.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise
enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
5.2 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen
berechnen wir für die Lieferung innerhalb Deutschlands abhängig vom Gewicht der Sendung.
Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der
Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt. Unter dem Menüpunkt „Versandkosten" können
Sie eine detaillierte Aufstellung der Versandkosten innerhalb Deutschlands
einsehen.
6. Lieferung
6.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands
mit UPS. Die Versandkosten sind abhängig vom Warenwert, nähere Infos finden Sie unter Versand.
Sendungen mit einem Warenwert unter 20,00 € versenden wir mit der Post mit
Warensendung. Hierbei belaufen sich die Versandkosten auf 3,57 €.
6.2 Die Lieferzeit beträgt 2 - 6 Tage. Auf evtl.
abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Die
genauen Lieferzeiten teilen wir Ihnen in unserer Auftragsbestätigung mit.
7. Zahlung
7.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse,
Lastschrift oder PayPal.
7.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen
wir Ihnen unsere Bankverbindung in einer zusätzlichen Auftragsbestätigung und liefern
die Ware nach Zahlungseingang.
7.3 Beim Lastschriftverfahren erfolgt die
Abbuchung 3 bis 8 Tage nach Versand der Ware. Bei Lastschriftrückbuchungen mangels Deckung oder aufgrund
fehlerhaft angegebener Bankverbindungsdaten berechnen wir 15,00 Euro Bearbeitungsgebühr.
7.4 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur
dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind
oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
7.5 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware
unser Eigentum.
Weitere Informationen:
Bestellvorgang
Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben,
können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons „Bestellen" in den
Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken Warenkorbes
unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch
Anklicken des roten Kreuzes [Löschen] wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im
Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button „zur Kasse". Bitte geben Sie dann Ihre
Daten ein. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Eine Registrierung ist nicht
erforderlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl
der Zahlungsart gelangen Sie über den Button [Eingaben prüfen] zur Bestellseite, auf
der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons [Bestellen]
schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen
des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Informationen, z.B.
zu Korrekturmöglichkeiten. Der Vertragstext wird auf unseren internen
Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen.
Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach
Abschluss der Bestellung sind Ihre Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das
Internet zugänglich.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Teilnahme am POS-System
1. Gegenstand
der Vereinbarung
| 1. |
Gegenstand der Vereinbarung |
| 1.1. |
Die POS-cashservice GmbH (im Folgenden
POS-cashservice) betreibt einen kaufmännischen Netzbetrieb und ermöglicht
den POS-Partnern die Teilnahme am electronic Cash–System der deutschen
Kreditwirtschaft. |
| 1.2. |
Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme am
Point-of-Sale (POS)-System der POS-cashservice GmbH (POS-cashservice-System).
Bestandteile des POS-Systems sind das Offline Lastschriftverfahren (ELV),
das Online-Lastschriftverfahren (OLV), das POZ-System, das electronic
Cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft, das System Geld-Karte der
Deutschen Kreditwirtschaft sowie das Routing von Autorisierungsanfragen
bei Umsätzen mit Kreditkarten. POS-cashservice realisiert die
Kommunikation zwischen dem POS-Terminal und den Autorisierungssystemen der
Kartenemittenten. Der POS-Partner ist zur Teilnahme am
- ELV/OLV
- POZ-System
- electronic Cash-System (EC-Cash)
- Kreditkartenrouting (im Rahmen der Verträge des POS-Partners mit
Kreditkarteninstituten)
- System Geldkarte der Deutschen Kreditwirtschaft berechtigt. |
| 1.3. |
Im Rahmen des EC-Cash- und POZ-Verfahrens
ermöglicht der POS-Partner Inhabern von EC-Karten von Kreditinstituten in
Deutschland, Inhabern von Kreditkarten und Inhabern von Bankkarten, die im
EC-Cash-Verfahren zugelassen sind, POS-Umsätze bargeldlos zu
Barzahlungspreisen und -bedingungen gegen Vorlage einer gültigen Karte zu
tätigen. Weitere Voraussetzungen sind:
- beim Kreditkartenrouting das Bestehen eines gesonderten Vertrages
zwischen dem POS- Partner und den jeweiligen Kreditkarteninstituten
- bei den ELV/OLV- und POZ- Verfahren die Unterzeichnung einer
Lastschrifteinzugsermächtigung
- beim EC-Cash-Verfahren, die Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN)
durch den Karteninhaber.
Der Einsatz weiterer Karten anderer Systeme bedarf einer gesonderten
Vereinbarung. |
| 2. |
Teilnahmevoraussetzungen |
| 2.1 |
Teilnahmevoraussetzung des POS-Partners am
- OLG-Verfahren ist die Anerkennung der „Bedingungen für die Teilnahme
am "POZ-System"
- EC-Cash-Verfahren ist die Anerkennung der "Bedingungen für die
Teilnahme von Handels- und Dienstleistungsunternehmen am electronic
Cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft" (Bedingungen IV).
- System Geldkarte ist die Anerkennung der "Bedingungen für die
Teilnahme am System Geldkarte"
- Erteilung eines Auftrages zum Lastschrifteinzug durch den POS-Partner
- Der POS-Partner hat POS-cashservice ein für den elektronischen
Zahlungsverkehr freigegebenes Konto für die Gutschrift der Kartenumsätze
zu benennen.
Sämtliche Bedingungen sind wesentliche Bestandteile dieser Vereinbarung.
Für Schäden, die aus einer abweichenden Handhabung der in den
Bedingungen zu dieser Vereinbarung aufgeführten Verhaltensregeln
resultieren, haftet der POS-Partner. |
| 3. |
Leistungsumfang von POS-Cash |
| 3.1. |
Bereitstellung, Installation und Wartung des
POS-Terminals, Einweisung in das System. Für die Teilnahme am
POS-cashservice-System sind POS-Terminals inklusive Drucker und optional
Pinpad erforderlich, die den Zulassungsbedingungen der Deutschen
Kreditwirtschaft entsprechen. Die POS-Terminals kann der POS-Partner von
POS-cashservice durch Kauf- oder Mietvertrag erhalten. Auf Wunsch
vermittelt POS-cashservice dem POS-Partner eine Leasinggesellschaft zur
Finanzierung des Kaufes des POS-Terminals (Leasing). Der Vertrag über den
Anschluss an das POS-cashservice-System (POS-cashservice-Vertrag) regelt
die Bedingungen Laufzeit, einmaligen und monatlichen Kosten für den Kauf,
die Miete bzw. das Leasing gemäß der AGB für den Verkauf, die Miete und
das Leasing von Terminals und Zubehör (II) sowie die Installation und die
Freischaltung des POS-Terminals, die Einweisung in das System, sowie die
Wartung des POS-Terminals gemäß der AGB für POS-cashservice
Serviceleistungen (III.) |
| 3.2. |
POS-cashservice übermittelt die
Informationen zur Autorisierung oder Sperrabfrage an den für die Karte
zuständigen Rechner des deutschen Kreditgewerbes und überträgt das
Ergebnis zurück. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der
Antwort liegt nicht bei POS-cashservice. Kreditkartenanfragen übermittelt
POS-cashservice zu der vom POS-Partner angegebenen
Kreditkartengesellschaft, andere Karten werden entsprechend individueller
Vereinbarungen abgewickelt. Positiv autorisierte Umsätze werden im
POS-Terminal gespeichert. Sofern der POS-Partner auch elektronische Umsätze
ohne online Anfrage (ELV-Umsätze) durchführt, werden diese Umsätze
ebenfalls im POS-Terminal gespeichert. |
| 3.3. |
Mit der Durchführung des Kassenschnitts am
POS-Terminal werden die gespeicherten Kartenumsätze an POS-cashservice
zur Weiterverarbeitung eingereicht. POS-cashservice stellt als
Netzbetreiber sicher, dass die übermittelten Daten gemäß den
Bedingungen des Zentralen Kreditausschusses der Deutschen Kreditwirtschaft
(ZKA) zu folgenden Zwecken gespeichert werden:
- Reklamationsbearbeitung
- Erstellung von Umsatzdateien bei der Durchführung eines Kassenschnitts
durch den POS-Partner nach den Richtlinien des einheitlichen Datenträgeraustauschverfahren
zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Abrechnung der Entgelte gemäß den Bedingungen EC-Cash / POZ etc. |
| 3.4. |
POS-cashservice übermittelt die
eingereichten Kartenumsätze der vom POS-Partner angebenden Bank bzw.
Kreditkartengesellschaft. Dort wird die jeweilige Zahlung ausgeführt, in
dem die Kartenumsätze dem POS-Partner gutschrieben und beim jeweiligen
Karteninhaber belastet werden. Mit der Übermittlung der eingereichten
Kartenumsätze an die Bank bzw. Kreditkartengesellschaft. hat
POS-cashservice die vereinbarte Leistung erbracht. |
| 3.5. |
Zahlungsverkehrsrecherchen sind 1 Monate
nach dem Kassenschnitt kostenfrei, danach erfolgt die Berechnung nach
Aufwand. |
| 4. |
Weitere Service-Leistungen |
| 4.1. |
POS-cashservice überlässt dem POS-Partner
das erforderliche POS-Terminal. Die Überlassung erfolgt entweder durch
Kauf, Leasing oder Miete. |
| 4.2. |
Änderungen der Software und
Sicherheitsstandarts durch die Deutsche Kreditwirtschaft werden nicht
kostenfrei übernommen. |
| 4.3. |
POS-cashservice übernimmt auf Wunsch die
fachgerechte Installation des Terminals und weist den POS-Partner in das
POS-cashservice-System ein. |
| 4.4. |
Der POS-Partner überträgt POS-cashservice
die Fern-/Depotwartung für das Terminal gegen ein monatlich zu zahlendes
Entgelt gemäß POS-cashservice-Vertrag. Dafür verpflichtet sich
POS-cashservice, die Funktionsfähigkeit des Terminals und der Software
herzustellen, zu überprüfen und im Umfang der bei Vertragsabschluß
aktuellen Software-Version zu erhalten. |
| 4.5. |
POS-cashservice bietet dem POS-Partner
typengerechtes Verbrauchsmaterial wie z.B. Druckerpapier und Farbbänder
oder Zubehör laut jeweils gültiger Preisliste an. |
| 5. |
Rechte des Käufers bei Mängeln und
Haftung |
| 5.1. |
POS-cashservice haftet in voller Schadenshöhe
bei eigenem groben Verschulden und dem leitender Angestellter, außerdem
dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlichen
Vertragspflichten und außerhalb solcher Vertragspflichten dem Grunde nach
auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Die Haftung
ist der Höhe nach, allein auf Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens begrenzt. |
| 5.2. |
Hat der POS-Partner durch eigenes
schuldhaftes Verhalten oder durch schuldhaftes Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen,
insbesondere durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten zur
Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen
des Mitverschuldens, in welchem Umfang POS-cashservice und der POS-Partner
den Schaden zu tragen haben. |
| 5.3. |
Ist der Schaden auf einen Fehler im
Datennetz oder auf Missbrauch des Datennetzes oder auf sonstige Umstände
zurückzuführen, ohne dass POS-cashservice diese Umstände zu vertreten
hat, so haftet POS-cashservice nur in dem Umfang, in dem ihr beauftragte
Dritte, insbesondere die CCV-AllCash GmbH als technischer Netzbetreiber
und die Deutsche Telekom AG oder andere Telekommunikationsfirmen haften.
Die Haftung dieser Drittdienstleister ist regelmäßig auf Vorsatz und
Fahrlässigkeit begrenzt und sieht eine maximale Haftungssumme für Sach-
und Vermögensschäden von EUR 12.500,00 gegenüber einer Einzelperson und
EUR 10 Mio. gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten vor. Der
POS-Partner kann bei POS-cashservice die jeweils geltenden
Haftungsbedingungen der Drittdienstleister schriftlich abrufen. |
| 6. |
Beauftragung Dritter |
| 6.1 |
POS-cashservice ist berechtigt, sich zur Erfüllung
der ihr obliegenden Aufgaben Dritter zu bedienen. |
| 7. |
Entgelte (z.B. Transaktionskosten) |
| 7.1 |
Für die Teilnahme am POS-cashservice-System
zahlt der POS-Partner an POS-cashservice Entgelte entsprechend dem
POS-cashservice-Vertrag. Fremdkosten der Kreditwirtschaft zugunsten der
Karten ausgebenden Kreditinstitute sind in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich
von dem POS-Partner zu tragen. Diese betragen zurzeit: Für EC-Cash Umsätze
0,3 %, mindestens EUR 0,08; für Geldkarten- Umsätze 0,3 %, mindestens
EUR 0,01; für Sperrdatei-Abfragen (POZ) EUR 0,05; für die Verarbeitung
der edc-/Maestro Umsätze 0,95%. |
| 7.2 |
Führen geänderte Anforderungen der
Kreditwirtschaft und/oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einer
zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit eines
Terminals, wird Pos-cashservice kostenpflichtige Lösungen zur
Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Die Umsetzung wird dem Händler
in Rechnung gestellt. |
| 8. |
Pflichten des POS-Partners |
| 8.1 |
Die zur Installation des Terminals
notwendigen Angaben über die Anschlussarten sind vom POS-Partner mit
Sorgfalt zu tätigen. Führt die Verletzung dieser Pflichten zu einem
Mehraufwand bei POS-cashservice, so hat der POS-Partner die in soweit
entstehenden Kosten zu tragen. Der POS-Partner gewährleistet, dass
Mitarbeiter von POS-cashservice oder von ihr Beauftragte auf Wunsch während
der üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu dem POS-Terminal und dem Datenübermittlungsanschluss
erhalten und diese überprüfen können. Der POS-Partner verpflichtet
sich, das Terminal zweckmäßig zu nutzen und zu bedienen sowie Missbrauch
und Beschädigungen zu verhindern und eine Schwachstromversicherung für
die Dauer dieser Vereinbarung nachzuweisen. Der POS-Partner wird
POS-cashservice über Störungen der Einrichtungen, über die
Geltendmachung angeblicher Rechte durch Dritte sowie über alle Vorgänge,
die auf eine missbräuchliche Nutzung des POZ oder des EC-Cash Systems
hindeuten, unverzüglich unterrichten. |
| 8.2 |
Die Eingänge der Umsätze auf das Konto
sind vom POS-Partner regelmäßig zu kontrollieren. Fehlende oder falsche
Umsätze sind spätestens 2 Wochen nach Zahlung am Terminal zu
reklamieren. |
| 9. |
Geheimhaltung, Datenschutz und
Datensicherung |
| 9.1 |
POS-cashservice und der POS-Partner
verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen zur Durchführung der
vereinbarten Leistungen überlassen werden, nur für die Zwecke dieser
Vereinbarung zu nutzen und sie während der Dauer und nach Beendigung der
Teilnahme am POS-cashservice-System vertraulich zu behandeln und nicht
weiterzugeben. Für alle Daten besteht Zugriffsschutz und regelmäßige
Sicherung in dem bei POS-cashservice üblichen Rahmen. |
| 10. |
Vertragsdauer, Kündigung, Pönale |
| 10.1. |
Mietverträge / Serviceverträge werden wenn
nicht ausdrücklich im Vertrag geändert, ohne Laufzeit mit einer Kündigungsfrist
von 3 Monaten zum Monatsende abgeschlossen. Es fällt bei einer Kündigung
eine Deaktivierunsgebühr von 25.00 Euro an. |
| 10.2. |
Bei Kündigungen vor Ablauf der
Vertragslaufzeit hat der POS Partner POS-cashservice Schadenersatz zu
leisten, für den Fall, dass er den Kündigungsgrund zu vertreten hat bzw.
selbst kündigt. Der Schadensersatz entspricht der Summe der noch
ausstehenden monatlichen Miet- und Wartungspauschalen der hypothetischen
Restlaufzeit (Restsumme). Kündigt der POS-Partner aus wichtigem Grund
oder wegen Geschäftaufgabe so verringert sich der Schadenersatz auf 50%
der Restsumme. |
| 11. |
Allgemeine Bestimmungen |
| 11.1. |
Alle Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam
sein oder nicht durchgeführt werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich in
einem solchen Fall auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck
dieses Vertrages am besten entspricht. |
|
| II. |
Verkauf, Miete und Leasing von Terminals
und Zubehör |
| 1. |
Geltungsbereich |
| 1.1 |
Angebote, Lieferungen und Leistungen von
POS-cashservice erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich
widersprochen. |
| 1.2 |
Schriftliche Individualvereinbarungen gehen
diesen Geschäftsbedingungen vor. |
| 1.3. |
Jedwede Änderung dieser Bedingungen bedarf
der schriftlichen Zustimmung von POS-cashservice. |
| 2. |
Angebot |
| 2.1 |
Angebote sind stets freibleibend und
unverbindlich. |
| 2.2. |
Technische und gestalterische Abweichungen
von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen
Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge
des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte
gegen POS-cashservice hergeleitet werden können. |
| 3. |
Preise |
| 3.1 |
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen
schriftlich bestätigt werden. |
| 4. |
Liefer- und Leistungszeit |
| 4.1. |
Die von POS-cashservice genannten Termine
und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. |
| 4.2. |
Alle Liefertermine stehen unter dem
Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, Teillieferungen
sind zulässig. |
| 4.3. |
Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund
von höherer Gewalt und/ oder aufgrund von Ereignissen, die
POS-cashservice die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördlichen
Anordnungen etc., auch wenn sie bei POS-cashservice Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten, hat POS-cashservice auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
POS-cashservice, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. |
| 4.4. |
Im Übrigen kommt POS-cashservice erst dann
in Verzug, wenn der Käufer POS-cashservice schriftlich eine Nachfrist von
mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer
Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber
hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder
Art, sind ausgeschlossen. |
| 5. |
Versand und Gefahrübergang |
| 5.1 |
Versand erfolgt nach Wahl von
POS-cashservice. |
| 5.2 |
Die Gefahr geht auf den Käufer über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zum Zwecke der Versendung das Lager von POS-cashservice
verlassen hat. |
| 5.3. |
POS-cashservice veranlasst, sofern es der Käufer
nicht ausdrücklich untersagt, die Versicherung der an den Käufer zu
versendenden Waren gegen Transportschäden. Die Versicherung erfolgt im
Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer von POS-cashservice auszuwählenden
Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung gegen Transportschäden
abgeschlossen ist, ist POS-cashservice von der Haftung für solche Schäden
freigestellt. |
| 6. |
Rechte des Käufers bei Mängeln und
Haftung |
| 6.1 |
Die Rechte des Käufers bei Mängeln verjähren
ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. |
| 6.2 |
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. |
| 6.3 |
Der Käufer hat Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich
mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen. |
| 6.4. |
Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer
das schadhafte Teil bzw. das Gerät zur Reparatur an POS-cashservice zu
schicken. |
| 6.5. |
Der Käufer kann grundsätzlich nur
Nachbesserung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist,
kann die Wandlung des Geschäfts geltend gemacht werden. Die Minderung ist
ausgeschlossen. |
| 6.6. |
POS-cashservice ist zur Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine
Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. |
| 6.7. |
Sämtliche Ansprüche, die sich gegen
POS-cashservice richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar
und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden. |
| 6.8. |
Im übrigen haftet POS-cashservice nur gemäß
den nachfolgenden Grundsätzen:
- in voller Schadenshöhe bei einem groben Verschulden und/oder dem
leitender Angestellter, außerdem
- dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und
- außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach für grobes Verschulden
einfacher Erfüllungsgehilfen,
- der Höhe nach in den beiden letzten Fallgruppen, jedoch nur auf Ersatz
des typisch vorhersehbaren Schadens. |
| 7. |
Eigentumsvorbehalt |
| 7.1. |
POS-cashservice behält sich das Eigentum an
den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller
POS-cashservice zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus
welchem Rechtsgrunde, vor. |
| 7.2. |
Der Käufer ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu nutzen, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind
unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an POS-cashservice ab.
POS-cashservice ermächtigt den Käufer in stets widerruflicher Weise, die
an POS-cashservice abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in
eigenem Namen einzuziehen. Auf Anforderung von POS-cashservice hin hat der
Käufer die Abtretung offen zulegen und die erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen zu erteilen und vorzulegen. |
| 7.3. |
Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf das
Eigentum von POS-cashservice hinzuweisen und POS-cashservice unverzüglich
zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer. |
| 7.4. |
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist POS-cashservice berechtigt, die
Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch POS-cashservice
gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet. |
| 8. |
Miete |
| 8.1. |
POS-cashservice stellt dem POS-Partner ein
POS-Terminal zur Abwicklung von Kartenzahlungen und Teilnahme am
POS-System zur Verfügung. |
| 8.2. |
Das POS-Terminal bleibt für die gesamte
Vertragslaufzeit Eigentum von POS-cashservice. Der POS-Partner hat das Gerät
am Ende der Vertragslaufzeit POS-cashservice zurück zugeben. Erfolgt die
Rückgabe durch Versand, so trägt der POS-Partner die Kosten hierfür.
Gefahrenübergang ist bei Annahme der Sendung durch POS-cashservice. |
| 8.3 |
Der POS - Partner haftet für die gesamte
Laufzeit für Schäden durch äußere Einwirkung wie z.B. Überspannung,
Sturzschaden, Wasserschaden und ähnlichem. |
| 8.4. |
Gerät der POS-Partner mit mehr als zwei
monatlichen Raten in Verzug so ist POS-cashservice berechtigt den Vertrag
aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall ist POS-cashservice
berechtigt Schadenersatz gemäß Punkt 10.2 der AGB zur Teilnahme am
POS-System geltend zu machen. |
| 9. |
Leasing |
| 9.1. |
Wird im POS-cashservice-Vertrag Leasing
vereinbart, so wird POS-cashservice versuchen für den POS-Partner eine
Finanzierung des Kaufpreises durch eine Leasinggesellschaft zu vermitteln. |
| 9.2. |
Die Laufzeit und der monatliche
Rechnungsbetrag entsprechen den im POS-cashservice-Vertrag angegebenen
Werten. Der Abschluss der Finanzierung erfolgt durch einen gesonderten
Vertrag mit der jeweiligen Leasinggesellschaft zu den Geschäftsbedingungen
der jeweiligen Leasinggesellschaft. |
| 9.3. |
Lehnt die angefragte Leasinggesellschaft
eine Finanzierung des POS-Terminals für den POS-Partner ab, so kann
POS-cashservice nach eigener Wahl vom POS-cashservice-Vertrag zurücktreten
oder dem POS-Partner das POS-Terminal zur Miete überlassen. Für den Fall
der Mietüberlassung ist POS-cashservice berechtigt ein Aufgeld von mtl.
10,00€ zu verlangen. |
| 10. |
Zahlung |
| 10.1. |
Soweit nicht anders vereinbart, sind
Rechnungen von POS-cashservice ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig und
werden gemäß der erteilten Einzugsermächtigung abgebucht. Entstehende Rücklastschriftgebühren
gehen zu Lasten des POS-Partners. |
| 10.2. |
POS-cashservice ist berechtigt, trotz anders
lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die
Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung anzurechnen. |
| 10.3. |
Gerät der Käufer in Verzug, so ist
POS-cashservice berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in
banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu berechnen. |
| 10.4. |
Kommt der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine
Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellen, so ist POS-cashservice berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen, bzw. die Servicevereinbarung aus
wichtigen Grunde zu kündigen und das Terminal vom Netz zu nehmen. |
| 10.5. |
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn POS-cashservice ausdrücklich
zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. |
| 11. |
Schutz- und Urheberrechte |
| 11.1. |
Hat der Käufer das von POS-cashservice
gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert oder hat
POS-cashservice aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so
gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist
der Käufer verpflichtet, POS-cashservice gegenüber, Ansprüchen des
Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen. |
| 11.2. |
Von POS-cashservice zur Verfügung gestellte
Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen
Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren
Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von POS-cashservice
gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und
Dokumentationen ohne schriftliche Einwilligung POS-cashservice Dritten
nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen der
Hardware POS-cashservice. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als
Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein
Kostenersatz durch POS-cashservice für solche Kopien ist ausgeschlossen.
Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen,
ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen. |
| 12. |
Export |
| 12.1. |
Der Export der Waren von POS-cashservice ins
Ausland, bedarf der schriftlichen Zustimmung von POS-cashservice. |
|
| III. |
Serviceleistungen |
| 1. |
Präambel |
| 1.1. |
POS-cashservice ist ein Servicedienstleister
für elektronische Zahlungssysteme im POS-System. Bestandteile des
POS-Systems sind das Offline Lastschriftverfahren (ELV), das
Online-Lastschriftverfahren (OLV), das POZ-System, das electronic
Cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft, das System Geld Karte der
Deutschen Kreditwirtschaft sowie das Routing von Autorisierungsanfragen
bei Umsätzen mit Kreditkarten. |
| 1.2. |
Neben den im electronic-Cash-/PoZ-System der
Deutschen Kreditwirtschaft vom POS-Partner zu akzeptierenden Karten können
auch Karten weiterer Systeme in Abstimmung mit POS-cashservice durch den
POS-Partner eingesetzt werden. |
| 2. |
Leistungsumfang |
| 2.1. |
Installation, Inbetriebnahme.
POS-cashservice sorgt für die betriebsfähige Bereitstellung des
POS-Terminals innerhalb von zwei Monaten. Die Energiebereitstellung (230V)
sowie die Bereitstellung des funktionstüchtigen
Telekommunikationsanschlusses für das POS-Terminal, ist durch den
POS-Partner sicherzustellen. Die Inbetriebnahme des POS-Terminals beim
POS-Partner geschieht, sofern schriftlich beauftragt, durch autorisiertes
Personal POS-cashservice. Die Installation beinhaltet einen Test der
Betriebsfähigkeit sowie die Einweisung des POS-Partners in die Handhabung
des POS-Terminals. |
| 2.2. |
Wartung / Fernwartung. Die Wartung des
POS-Terminals erfolgt, sofern beauftragt und nicht anders vereinbart, während
der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00
Uhr), außerhalb dieser Zeiten nach schriftlicher Sondervereinbarung.
Sofern eine Störung eines POS-Terminals durch POS-cashservice oder einem
von POS-cashservice beauftragten Dienstleister nicht behoben werden kann,
wird ein betriebsbereites Ersatz-Terminal zur Verfügung gestellt. Das
Entgelt hierfür ist in der monatlichen Wartungspauschale enthalten. Die
Fernwartungspflicht umfasst nicht solche Maßnahmen, die durch einen nicht
ordnungsgemäßen Gebrauch des POS-Terminals und sonstiger Einrichtungen
oder durch sonstige, nicht von POS-cashservice zu vertretende äußere
Einwirkung oder unsachgemäße Behandlung, die Anschaltung von
Fremdprodukten, ohne Zustimmung POS-cashservice oder die Durchführung von
Arbeiten an den Einrichtungen durch andere Personen oder Firmen als
POS-cashservice notwendig geworden sind. Derartige Istandhaltungen werden
nur nach gesondertem Auftrag gegen Rechnung durch POS-cashservice
vorgenommen. Dies gilt auch für Instandhaltungsarbeiten, die dadurch
notwendig werden, weil der POS-Partner Störungen oder Schäden nicht
unverzüglich mitgeteilt hat. |
| 2.3. |
Hotline-Service. Für aufkommende Fragen und
Probleme, Störungsmeldungen und sonstige Rückfragen stellt
POS-cashservice dem POS-Partner eine Telefon-Hotline durch autorisiertes
Personal zur Verfügung. Das Entgelt hierfür ist in der monatlichen
Wartungspauschale enthalten. |
| 2.4. |
Depotwartung. Für die Depotwartung sind vom
POS-Partner nachstehende Voraussetzungen zu erfüllen: Durchführung einer
Terminaldiagnose, Einleitung eines Verbindungsaufbaues zum
Wartungs-Zentrum, Vorab-Versand defekter Terminals zum Wartungszentrum.
Die Versandkosten gehen zu Lasten des Versenders. Die Depotwartung
beinhaltet die Reparatur bzw. den Austausch des Terminals durch
POS-cashservice. Wünscht der POS-Partner abweichend von der
Depotwartungsvereinbarung den Einsatz eines Technikers vor Ort, stellt
POS-cashservice diesen nach Möglichkeit zur Verfügung. Der POS-Partner
trägt die daraus entstehenden Kosten. Für diesen Fall ist
POS-cashservice berechtigt, folgende Beträge in Ansatz zu bringen:
Fahrtkostenpauschale und Stundensatz des Technikers. |
| 2.5. |
Zahlungsgarantie. Wird im POS-cashservice
Vertrag eine Zahlungsgarantie vereinbart so gilt diese erst nach Abschluss
der Vereinbarung zum Rücklastschriftservice. Diese Vereinbarung kann
jederzeit separat gekündigt werden, so wie in dieser Vereinbarung
geregelt. Eine vertragsgemäße Kündigung der Vereinbarung zum Rücklastschriftservice
berechtigt nicht zur Kündigung des POS-cashservice-Vertrages. |
| 3. |
Verpflichtung des POS-Partners |
| 3.1. |
Der POS-Partner ist verpflichtet:
- Die vereinbarten und abzuführenden Entgelte fristgerecht zu bezahlen
- Alle Informationen, die zur Errichtung und zur Durchführung des
POS-Service notwendig sind, zum Eintrag in das Stammdatenblatt bekannt zu
geben.
- POS-cashservice die Installationen der Einrichtungen zum vereinbarten
Termin zu ermöglichen
- POS-cashservice Störungen, Mängel und Schäden der Einrichtungen oder
die Geltendmachung angeblicher Rechte durch Dritte unverzüglich
anzuzeigen |
| 4. |
Verlängerung der Bereitstellung |
| 4.1. |
Die vereinbarte Bereitstellung von zwei
Monaten ab Eingang der Bestellung und des Vertrages bei POS-cashservice
verlängert sich bei Eintritt eines von POS-cashservice nicht zu
vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernisses
um einen angemessenen Zeitraum. Dies gilt insbesondere bei Streiks und
Aussperrungen, behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder
Energie, unvorhersehbarem Ausbleiben der Lieferung durch Vorlieferanten,
sowie bei höherer Gewalt. Gerät POS-cashservice mit der Leistung in
Verzug, so hat ihr der POS-Partner eine angemessene Nachfrist, höchstens
jedoch zwei Monate, zu gewähren. |
| 5. |
Entgelte und Zahlungsbedingungen |
| 5.1. |
Die Entgelte werden ab dem Tag der betriebsfähigen
Bereitstellung des POS-Terminals berechnet. Die Rechnungen enthalten auch
die Entgelte für die Kreditwirtschaft (lt Punkt I.7 Entgelte).
POS-cashservice ermittelt im Auftrag der Kreditwirtschaft diese Entgelte,
verwaltet diese treuhänderisch und berechnet diese dem POS-Partner ohne
Aufschlag für den jeweils zurückliegenden Monat. Die entsprechenden Gebühren
werden durch den ZKA festgelegt. Die nach Pauschal- und Einzelabrechnung fälligen
Entgelte werden monatlich von POS-cashservice zusammen mit den Entgelten für
die Kreditwirtschaft am 4. Werktag des Folgmonats vom Konto des
POS-Partners per Lastschrifteinzug abgebucht. Der POS-Partner hat für
eine entsprechende Deckung seines Kontos zu sorgen. Bei Rücklastschriften
werden Bearbeitungsgebühren i.H.v. EUR 10,00 fällig. Die Umsatzsteuer
und etwaige andere Steuern, die sich auf die Leistungsbeziehung beziehen,
sind grundsätzlich zusätzlich zu den angegebenen Entgelten zu bezahlen.
Die Berechnung erfolgt mit dem zur Zeit der Leistungserbringung gültigen
Satz; wird dieser in einem Berechnungszeitraum geändert, gelten die Zeiträume
mit den jeweils gültigen Sätzen als getrennte Zeiträume vereinbart. Das
Reporting ist in den vereinbarten Preisen enthalten. Die Monatsrechnungen
werden nach den gültigen Grundsätzen der Rechnungslegung im Buchungstext
der jeweiligen Lastschrift ausgewiesen. Für den separaten
Rechnungsversand berechnet POS-cashservice einen Betrag von EUR 1,55. |
| 6. |
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht |
| 6.1. |
Gegen Ansprüche von POS-cashservice kann
der POS-Partner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. |
| 7. |
Zahlungsverzug |
| 7.1. |
Ist der POS-Partner mit der Zahlung einer
monatlichen Pauschale oder des Rechnungsbetrages der Transaktionskosten in
Verzug, kann POS-cashservice ihre Leistungen einstellen. POS-cashservice
ist dann berechtigt, die Kartenumsätze des POS-Partners über ein eigenes
Verrechnungskonto zu buchen und die Entgelte für die erbrachten
Leistungen, sowie vom POS-Partner zu erstattende Fremdkosten mit noch
nicht an den POS-Partner weitergeleiteten Gutschriften zu verrechnen.
Gleiches gilt für andere offen stehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung. |
| 8. |
Gewährleistung |
| 8.1. |
Bei Mängeln der von POS-cashservice
erbrachten Leistungen kann der POS-Partner von POS-cashservice die
Beseitigung des Mangels in einer für POS-cashservice angemessenen Frist
verlangen. Ist diese unmöglich oder schlägt sie fehl, so steht dem
POS-Partner das Recht zu, eine angemessene Herabsetzung des monatlichen
Entgeltes zu verlangen oder die Vereinbarung über die Teilnahme am
POS-System ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Sind die zum Gebrauch
überlassenen POS-Terminals mit Mängeln behaftet, die ihre Tauglichkeit
zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so
kann der POS-Partner außer Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung und
Minderung des Entgeltes keinen Schadensersatz verlangen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche
des POS-Partners sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder besonderer schriftlicher Zusicherung POS-cashservice
beruhen. |
| 9. |
Haftung |
| 9.1. |
Einen für den Fall zu vertretender
Pflichtverletzung dem POS-Partner zustehender Anspruch auf Schadensersatz
oder sonstigen Rechtsgründen wird dahingehend begrenzt, dass
POS-cashservice haftet
- in voller Schadenshöhe nur bei eigenem groben Verschulden seiner Organe
und der leitenden Angestellten
- dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten
- außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden
einfacher Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach haftet POS-cashservice mit
Ausnahme im Fall 1 nur auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens. Bei
mittelbaren oder Folgeschäden ist die Haftung in jedem Falle auf die Hälfte
des von POS-cashservice in den letzten drei Vertragsmonaten
durchschnittlich empfangenen Entgeltes des POS-Partners beschränkt. |
| 9.2. |
Der POS-Partner haftet gegenüber
POS-cashservice für alle Schäden, die er und seine Erfüllungsgehilfen
schuldhaft verursachen oder die durch eine Verletzung oder Nichtbeachtung
vertraglicher Pflichten entstehen. |
|
| IV. |
Bedingungen für die Teilnahme am System
der Deutschen Kreditwirtschaft |
|
Die - Bedingungen für die Teilnahme am
POS-System der deutschen Kreditwirtschaft - Bedingungen für die Teilnahme
von Handels- und Dienstleistungsunternehmen am EC-System der deutschen
Kreditwirtschaft - Bedingungen für die Teilnahme am System „Geldkarte
der deutschen Kreditwirtschaft“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind
Bestandteil dieses Vertrages. Auf Wunsch können sie jederzeit in ihrem
kompletten Wortlaut bei POS-cashservice angefordert werden. Unverzügliche
Übersendung durch POS-cashservice wird zugesichert. |
|
| V. |
Allgemeine Bestimmungen |
|
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verpflichten sich die
Vertragspartner dasjenige zu vereinbaren, was in rechtlich zulässiger
Weise dem nahe kommt, was wirtschaftlich gemäß dem vorliegenden Vertrag
gewollt ist. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. Änderungen
und/oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort
ist Dresden. Unter Vollkaufleuten wird Dresden als Gerichtsstand
vereinbart. Der POS-Partner erkennt mit der Nutzung des ihm zur Verfügung
gestellten POS-Terminals die
I. Vereinbarung über die Teilnahme am POS-System
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen POS-cashservice für den Verkauf, die
Miete und das Leasing von Terminals und Zubehör
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen POS-cashservice für
Serviceleistungen
IV. Bedingungen für die Teilnahme am System der Deutschen
Kreditwirtschaft
V. Allgemeinen Bestimmungen für die Bedingungen I. bis IV. als
verbindlich an. |
VIA DA VINCI. dialog GmbH
Hellgrundweg 109
22525 Hamburg
Telefon: 040/ 84 87 87 0
Fax: 040/ 84 78 08
geschaeftsleitung@viadavinci.de |
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